VGH Baden-Württemberg: Natürliches Mineralwasser muss nicht gänzlich frei von Schadstoffen sein
Gesundheitsaspekte spielen in der Lebensmittelvermarktung eine nicht unerhebliche Rolle. Besonders „gesunde" Lebensmittel finden einen reißenden Absatz, der Preis spielt hier oft nur eine untergeordnete Rolle. Gleichwohl ist hier Vorsicht geboten und sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Entwicklungen der Lebensmittelindustrie recht weitreichend sind. So muss ein Schinken nicht mehr zwangsläufig aus der hinteren Körperpartie (Beckenregion) des Schweins stammen, sondern kann ebenso als sog. Formschinken das Fleisch verschiedenster Körperregionen des Schweins beinhalten. Auch natürliches Mineralwasser ist nicht zwangsläufig das „Gesündere", wie einer aktuellen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg entnommen werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.6.2013, 9 S 2883/11). Das Gericht gesteht einem Mineralwasserhersteller nunmehr zu, sein Mineralwasser als „natürlich" zu bewerben, obwohl eine Mineralwasseranalyse der Quelle des Herstellers durch ein Chemisches Untersuchungslabor ergeben hatte, dass in dem Wasser in einer Konzentration von 0,17 µg/l Desphenylchloridazon, ein Abbauprodukt (Metaboliten) des Pflanzenschutzmittels (Herbizids) Chloridazon enthalten war. Da nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht bereits jeglicher anthropogene Eintrag als "Verunreinigung" anzusehen ist, darf der Hersteller weiterhin „natürliches" Mineralwasser verkaufen.
Dr. Robert Kazemi