16
Jan 2013

Neue Top-Level-Domains bergen Gefahren für Markeninhaber

Bisher gab es neben länderspezifischen Top-Level-Domains, wie .de, nur eine Anzahl von 22 sog. generischer Top-Level-Domains, wie .com, .xxx oder net. Mit Öffnung des Top-Level-Domain-Kreises durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) im Jahre 2012, wird es im Jahr 2013 tausende neue generische Top-Level-Domains (gTLDs) geben. Bereits im Juni 2012 berichtete die ICANN von Anträgen für neu zu vergebende Internet-Adress-Endungen in einem Umfang von ca. 352 Millionen US-Dollar.  Schon am 13.06.2012 waren 1930 Anträge für 1409 unterschiedliche Domains eingegangen (eine Übersicht findet sich unter: http://newgtlds.icann.org/en/program-status/application-results/strings-1200utc-13jun12-en). Die neuen Domainendungen bergen erhebliche Gefahren für Marken- und Kennzeicheninhaber, die die angemeldeten Domains auf mögliche Verletzungen ihrer Marken prüfen und bei möglichen Verletzungen entsprechend Einspruch erheben sollte.

ICANN hat die Möglichkeit geschaffen, bereits jetzt formelle Einwendungen gegen die im Rahmen des New gTLD-Programms gestellten Anträge auf Zuteilung einer neuen Top-Level-Domains zu erheben. Die Frist hierzu läuft am 13.03.2013 ab.  Es gibt insgesamt vier Arten von Einwendungen, die erhoben werden können: "String Confusion", "Legal Rights", "Limited Public Interest" und "Community". Zuständig ist die World Intellectual Property Organization (WIPO), die formelle Einwendungen zunächst in formeller Hinsicht prüft (hierzu: http://www.wipo.int/amc/en/domains/lro/). Die Verwaltungs-Kosten für einen Widerspruch gegen eine Top-Level-Domain betragen pro Partei bis zu 23.000,00 US-Dollar, bestehend aus einer Verwaltungsgebühr und Schiedsrichterhonoraren. Ein Teil der Gebühren wird der obsiegenden Partei unter gewissen Voraussetzungen zurückerstattet.

Um das Risiko von Verletzungen der eigenen Marken zu mindern, sollen Rechteinhaber ihre Marken zudem bei einer Clearingstelle der Icann melden können (sog. Trademark Clearinghouse) an dessen Einrichtung unter Beteiligung der Firmen Deloitte und IBM aktuell noch gearbeitet wird. Weiterhin sind Einspruchsmöglichkeiten bei der  World Intellectual Property Organization (WIPO) eingerichtet worden, die Markeninhaber im Falle von Verletzungen nutzen sollten (hierzu: http://www.wipo.int/amc/en/domains/lro/). Schließlich hat ICANN Anbieter neuer Top-Level-Domains zur Einrichtung sog. Sunrise-Phasen verpflichtet.

Es ist geplant mit der Aufschaltung erster Domains ab dem zweiten Quartal 2013 zu beginnen. Über die Reihenfolge der Antragsbearbeitung soll ein Lotterieverfahren entscheiden.

Markeninhabern ist daher dringen anzuraten, sich über die Risiken und Handlungsoptionen rechtzeitig zu informieren. Weitere Informationen können zudem dem ICANN Applicant Guidebook entnommen werden.

Dr. Robert Kazemi

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