Neue Abmahnwelle: Constantin-Film geht gegen private Raubkopierer vor
Wie die Tageszeitungen berichten hat sich nun auch der Deutsche Filmproduzent Constantin Film AG offenbar in den Kampf gegen private Raubkopierer begeben. „Seit wenigen Tagen verschickt das Unternehmen in großem Stil Abmahnungen an Personen in Deutschland, die im Verdacht stehen, Filme im Internet verfügbar zu machen, sogenannte Uploader“, berichtet die FAZ am 04.05.2009.
Wie bei Urheberrechtsverletzungen üblich, werden die Abgemahnten aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Soweit bekannt, beläuft sich dieser auch ca. 800,00 € zzgl. der Anwaltskosten der beauftragten Rechtsanwaltssozietät.
Ob die Abmahnung in jedem Fall gerechtfertigt ist, sollte vor Abgabe der geforderten Erklärung in jedem Fall geprüft werden. Zudem erscheint fraglich, ob vor dem Hintergrund des neuen 97a Abs. 2 UrhG in dem vorliegenden Fall überhaupt Rechtsanwaltskosten über 100,00 € gefordert werden können [hierzu bereits: Verwendung fremder Produktbilder bei eBay –geringer Schadenersatz, begrenze Abmahngebühren (auch für Altfälle?), aber rechtswidrig]
Betroffenen ist daher anzuraten, sich in jedem Fall anwaltliche Hilfe zu holen.
Dr. Robert Kazemi