LG Hamburg: Sog. „Thumbnails“ u.U. urheberrechtswirdrig
Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ (= verkleinerte Bilder) in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet, LG Hamburg, Urteil vom 26.09.2008, 308 O 248/08
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