Gesetzesvorschlag plädiert für steuerfreie Nutzung von durch den Arbeitgeber gestellten Computer-Software-Lösungen und Smart-Phones
Der Finanzausschuss beschloss am 29.02.2012 eine Gesetzesänderung, nach der die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers für Arbeitnehmer steuerfrei gestellt wird. Das Gleiche gilt auch für Datenverarbeitungsgeräte, wie Smartphones oder Tablet-PC's. Grund sei neben der Steuervereinfachung Heimarbeitsplätze zu fördern
Die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion geäußerten Bedenken, dass hierüber versucht werden könne, systematisch Lohnt verdeckt über solche Instrumente auszuzahlen, bewertete die CDU/CSU-Fraktion als „absurd".
Anmerkung:
Die Gesetzesänderung kommt all jenen Arbeitnehmern zu Gute, die arbeitsbedingt über ein solches Datenverarbeitungsgerät bzw. eine entsprechende Software verfügen. Es muss nunmehr nicht mehr streng zwischen rein beruflicher und privater Nutzung getrennt werden. Ob die Bedenken von Bündnis 90/Die Grünen oder der Linkspartei gerechtfertigt sind, wird erst die Zukunft zeigen. Dass es aber von vornherein als vollkommen ausgeschlossen oder gar „absurd" erscheint, dass über solche Geräte, die immerhin in der Regel einen Wert von weit über 500 Euro haben, versucht wird, verdeckte Entgelte zu bezahlen, ist meiner Auffassung nach nicht so klar. Ob diese Missbrauchsmöglichkeit indes in der Geschäftspraxis umgesetzt wird, bleibt abzuwarten - von der Möglichkeit dies zu erkennen ganz zu schweigen.
Dr. Robert Kazemi