Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft getreten
Am ersten September 2008 ist das Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Kraft getreten. Das Gesetz ändert und ergänzt wesentliche Bestimmungen des UrhG und des MarkenG. Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Das gilt für Urheberrechtsverletzungen, die ab dem 1. September 2008 begangen werden.
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