EuG I: Bounty-Riegel: „Traumhaft exotisch“ aber nicht unterscheidungskräftig geformt
Bounty, dieser Schokoriegel lässt Sie ein „Stück vom Paradies genießen", jedenfalls wenn man den Werbeaussagen seines Herstellers Glauben schenken möchte. Dieses „Stück vom Paradies" wollte sich die us-amerikanische Herstellerfirma als sog. Dreidimensionale Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante schützen lassen.
Ein deutscher Konkurrent auf dem Schokoladenmarkt wandte sich gegen die zunächst erfolgte Eintragung der Schokoriegelform als Dreidimensionale Marke und hatte Erfolg. Im Oktober 2007 erklärte das HABM die Marke mit der Begründung für nichtig, dass sie nicht die erforderliche Unterscheidungskraft besitze, da ihr Aussehen nicht erheblich von den Normen und Gepflogenheiten der betroffenen Branche abweiche.
Eine dreidimensionale Marke, die einfach aus der Form der Ware besteht, kann als Marke nur eingetragen werden kann, wenn diese Form erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der fraglichen Branche abweicht, damit der Durchschnittsverbraucher das betreffende Produkt auf Anhieb und mit Gewissheit von denen anderer Unternehmen unterscheiden kann.
So genießt beispielsweise die bekannte Coca-Cola-Flasche als Dreidimensionale Marke auch in der Bundesrepublik Markenschutz.
Im Fall des bekannten Schokoriegels war die gestalterische Eigenart desselben, nämlich seine abgerundeten Enden sowie die drei Pfeile oder Winkel auf seiner Oberseite, nicht dazu geeignet, den Riegel selbst hinreichend von anderen Formen, die allgemein für Schokoladeriegel verwendet werden, zu unterscheiden. Der Bounty-Riegel ist also „ein Markenfreies Stück vom Paradies".
Dr. Robert Kazemi
(Siehe auch: Pressemitteilung des EuG Nr. 60/09 vom 8. Juli 2009)