Ersatz der Anwaltskosten bei Flugverspätung
Bereits mit einem Urteil aus dem letzten Jahr hat des Amtsgerichts Hannover (Urt. v. 31.07.2012 - 517 C 13641/11) entschieden, dass die vorprozessualen Anwaltskosten von Seiten des Luftfahrtunternehmens zu ersetzen sind.
Im vorliegenden Fall war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig, da die Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte, gem. Art. 14 der FluggastVO, aufgeklärt hatte. Der Anspruch ergibt sich dabei aus § 280 Abs. 1 BGB.
Gleiches muss damit auch für den Fall gelten, dass der Fluggast zunächst erfolglos eine eigene Anfrage auf Ersatz gestellt hat und diese ablehnend oder gar nicht beschieden wurde.
RAin Juliane Kazemi