BGH: Werbung mit der Aussage „20% auf Alles“ ist unzulässig
Die umstrittene Werbung einer bekannten Baumarktkette hat Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt. Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG ist von einer Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist, so der I. Zivilsenat des BGH
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