15
Dez 2015

Achtung! UWG-Novelle in Kraft getreten!

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 09.09.2015 ist am 10.12.2015 das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten.

Nachdem ein im Bereich der Anspruchsdurchsetzung nach den Vorgaben des UWG geltend gemachter (auf Wiederholungsgefahr) gestützter Unterlassungsanspruch voraussetzt, dass das beanstandete Verhalten sowohl im Zeitpunkt der Verletzungshandlung als auch am Tage des Urteils untersagt ist, ist jeder Prozessbevollmächtigte gehalten, sich die Änderungen anzusehen. Denn ein zwar im Zeitpunkt der Verletzungshandlung verbotenes Verhalten, welches durch eine Gesetzesänderung entfallen ist, rechtfertigt ein Unterlassungsbegehren nicht.

Was also in neu im neuen UWG?

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme nebst Synopse zum besseren Überblick über die Änderungen.

 

Dr. Robert Kazemi

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