Am 01.09.2009 ist das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 09)in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke grundsätzlich nur noch mit Einwilligung des Betroffenen möglich.
Gleichwohl gelten diverse Erlaubnistatbestände, unter denen ein Einwilligung verzichtbar ist. Unternehmen, die diese Spielräume geschickt nutzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorsprung vor ihren Mitbewerbern. Wer nicht entsprechend reagiert, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
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