Wer kennt sie nicht, die Sammelbildchen der Fußball-Stars, mit denen der Süßwarenhersteller Ferrero pünktlich zu EM und WM Hanutas und Duplos ausstattet. Ginge es nach der Fédération Internationale de Football Association (FIFA), wäre damit in Zukunft Schluss gewesen. Die FIFA sah hierin einen unzulässige Eingriff in Ihre Markenrechte sowie eine gezielte Behinderung ihrer „Unternehmensinteressen" in Sachen Vermarktung von Fußball-Rechten. Zu Unrecht, urteilte nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 12.11.2009 I ZR 183/07 - WM-Marken).
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