Social Media-Anwendungen - wie Facebook - sind immer beliebter, auch unsere Kanzlei ist hier seit neustem akiv. Gleichwohl, auch Facebook, Google+, Twitter & Co. sind keine rechtsfreien Räume. Unternehmerische Internetpräsenzen auf diesen Angeboten haben daher sämtliche Anforderung an die elektronische Kommunikation zu erfüllen.
Viele Geschäftsleute kennen das Problem: Teuer angemietete Kundenparkplätze werden von Falschparkern blockiert, die eigene Kundschaft findet keinen Parkplatz und damit oft auch keinen Weg in das eigene Geschäft. Ein Ärgernis, dass auch viele Privatleute kennen.
Filesharing ist für zahlreiche Anwälte ein einträgliches Geschäft; die zahlreichen Verstöße über die im Internet verfügbaren Plattformen sichern ein einträgliches Einkommen. Der Gesetzgeber hat dies zwar erkannt und im April 2012 einen entsprechenden Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgestellt, mit dem dem "Abnahnwahn" Grenzen gesetzt werden sollen, seit dem ist es jeoch ruhiger geworden und der Novellierungsdrang abgeklungen.
Bereits am 03.02.2013 hatten wir über ein Urteil betreffend eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Zusammenhang mit der Neutralitätspflicht berichtet und auf Probleme im Hinblick auf die Sachverständigenvergütung hingewiesen. Ein aktueller Beschluss des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe vom 21.01.2013 (SG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2013, S 1 KO 267/13) gibt Anlass zu einer weiteren Kurzbesprechung.
"Made in Germany" gilt weltweit nach wie vor als besonderes Qualitätsmerkmal. Ursprünglich Ende des 19. Jahrhunderts als Schutz vor billiger Importware in Großbritannien eingeführt, gilt die Bezeichnung heute in den Augen vieler internationaler Käufer als Gütesiegel. Bereits 1974 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu folgendes ausgeführt (BGH, Urt. v. 26.04.1974, I ZR 19/73):
Die Hörgeräteversorgung war schon zwei mal Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Mit Urteil vom 13.01.2011 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass eine Verweisung an bestimmte Hilfsmittelerbringer durch einen Arzt untersagt ist, wenn diese ohne hinreichenden Grund erfolgt.Nach Ansicht der Karlsruher Richter soll dieses Verbot zwar dann nicht greifen, wenn der Patient den Arzt um eine Empfehlung bittet.
"Wenn ein medizinischer Sachverständiger auf seiner Homepage ganz offensichtlich seine Patientennähe hervorhebt und massiv die kritische Distanz zu Klinikbetreibern betont, so kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Gerichtsverfahren unter Beteiligung von Klinikbetreibern begründen", heiß es in einer aktuellen Pressemit
"Da es sich um eine Privatauktion handelt, gibt es leider keine Garantie oder Rücknahme". Diese oder ähnliche Formulierungen finden sich in zahlreichen ebay-Auktionen. Die (privaten) Verkäufer suchen damit nach einem weitgehenen Gewährleistungsausschluss und hoffen hier den alt bekannten Satz "gekauft wie gesehen" auch im Internetzeitalter Geltung zu verschaffen.
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