Zugegeben, der Unterzeichner ist latent befangen, wenn es um die Berichtersattung zu einem demnächst vom VG Arnsberg zu entscheidenden Fall geht, liegen seine Sympathien doch ersichtlich 35km weiter westlich und sind eher blau-weiß, als schwarz-gelb. Dennoch, vielleicht geht es zu weit, Fanflaggen aus dem Vorgarten zu verbannen. Interessant ist der Fall gleichwohl. Unter anderem die dpa berichtet heute dass das VG Arnsberg demnächst zu klären habe, ob eine Fahne des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund im Vorgarten eines Wohnhauses verbotene Werbung ist.
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