Die sog. Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung sog. nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben, die in kommerziellen Mitteilungen, u.a. auch in allgemeinen Werbeaussagen über Lebensmittel und in Werbekampagnen gemacht werden. Eine gesundheitsbezogene Angabe" ist eine solche, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand haben kann. Wann eine gesundheitsbezogene Angabe in vorgenanntem Sinne vorliegt ist nicht unumstritten.
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